Verringerter Beitragssatz, neue Videoberatung, mehr Rechte für Mütter: Das und mehr bringt das neue Jahr.
Verringerter Beitragssatz, neue Videoberatung, mehr Rechte für Mütter: Das und mehr bringt das neue Jahr.
Aufgrund der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und durch das solide, vorausschauende Handeln der IKK classic sinkt Ihr Zusatzbeitragssatz zum 1.5.2018 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent.
Unsere Maßnahmen zur Erneuerung des Unternehmens tragen damit erste Früchte: Das Vorjahr konnte mit einem erfreulichen finanziellen Plus abgeschlossen werden, und wir geben diesen Erfolg gerne an Sie weiter.
Doch Sie profitieren bei der IKK classic nicht nur von einem günstigeren Beitragssatz, sondern auch von einer zukunftsfähig aufgestellten Krankenkasse an Ihrer Seite, die auch 2018 das Thema Digitalisierung zu Ihrem Nutzen weiter vorantreiben wird.
So bauen wir unsere Onlinefiliale immer weiter für Sie aus, um Ihnen auf allen Kanälen einen optimalen Service zu bieten. Ein Beispiel dafür ist die neue Videoberatung bei IKK Med, die Sie über die Onlinefiliale nutzen können. Wie sie funktioniert und was sonst noch zum Einstieg ins neue Jahr wichtig ist, stellen wir Ihnen hier vor:
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IKK Med, der medizinische Service der IKK classic, wird jetzt noch persönlicher: mit der zusätzlichen Videoberatung. In der Onlinefiliale wählen Sie Ihren Wunschtermin und hinterlassen Ihre Frage. Per E-Mail erhalten Sie eine individuelle TAN samt Link für den Zugang zum virtuellen Wartezimmer. Sobald Sie dort „Platz genommen“ haben, schaltet sich der IKK Med-Experte dazu und Ihre Beratung beginnt. Wichtig: Halten Sie Ihre Gesundheitskarte bereit, mit ihr weisen Sie sich aus datenschutzrechtlichen Gründen aus. Bitte beachten Sie: IKK Med ersetzt den Arztbesuch nicht und soll nicht zu Selbstbehandlungen ermuntern. Mehr Infos finden Sie hier.
Zum Jahreswechsel ändert der Gesetzgeber die Berechnung des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung – für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Arbeitseinkommen und/oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Ab 01.01.2018 wird deren monatlicher Beitrag von der Krankenkasse anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nur noch vorläufig festgesetzt – nicht mehr bindend für das gesamte Jahr im Voraus. Erst nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2018 erfolgt rückwirkend die endgültige Beitragsberechnung für 2018.
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Seit dem 01.01.2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. So wird laut Bundesministerium für Familie etwa ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt. Während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen haben sie zum Beispiel Anspruch auf Krankentagegeld, um ihren Verdienstausfall zu kompensieren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch künftig kann für gering verdienende und weitgehend nicht vermögende hauptberuflich Selbstständige der Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen gemindert werden, um soziale Härten zu vermeiden. Wenn Sie 2018 über Einkünfte von weniger als 2.283,75 Euro monatlich verfügen, prüfen wir gern für Sie, ob Ihr Beitrag ermäßigt werden kann. Mehr Infos finden Sie hier.
Gesundheitsportal von IKK classic und BVB Dortmund: echte Liebe für unsere Kunden
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